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Schlicht hoheitliche Zahlungen der Gemeinde an einen Sozialhilfeverband als Amtsgeschäfte?

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Karl StögerJBl 2018, 196 Heft 3 v. 1.3.2018

§ 302 Abs 1 StGB

(Unterlassene) Zahlungen der Gemeinde an einen Sozialhilfeverband haben zwar schlicht hoheitlichen Charakter, weil im Streitfall auf landesgesetzlicher Grundlage ein Bescheid ergeht, sind aber dennoch nicht als „Amtsgeschäfte“ iS des § 302 Abs 1 StGB zu qualifizieren.

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