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Haftung des Bauträgers für Rückforderungsansprüche des Erwerbers betreffend eine zu Unrecht eingehobene Provision?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 107 Heft 2 v. 1.2.2018

§ 863 ABGB, § 15 BTVG

§ 15 BTVG kann angesichts der Wortfolge „entsprechend dem Bauträgervertrag“ nur so verstanden werden, dass der Bauträger für Rückforderungsansprüche des Erwerbers aufgrund von Zahlungen an Dritte dann nicht haftet, wenn diese Zahlungen infolge einer eigenständigen vertraglichen Vereinbarung (hier: eines Maklervertrags) geleistet wurden.

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