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ZaDiG: Website als „dauerhafter Datenträger“; Bereitstellung von Informationen, die „mitzuteilen“ sind, in einem E-Banking-Postfach (zu EuGH C-375/15 [BAWAG])

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 49 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 26 ZaDiG, § 29 ZaDiG

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