§ 1328 ABGB, § 206 Abs 4 StGB
Die Tatbestandsvoraussetzung der strafbaren Handlung in § 1328 ABGB ist nicht erfüllt, wenn dem Täter der persönliche Strafausschließungsgrund des § 206 Abs 4 StGB zugutekommt.
§ 1328 ABGB, § 206 Abs 4 StGB
Die Tatbestandsvoraussetzung der strafbaren Handlung in § 1328 ABGB ist nicht erfüllt, wenn dem Täter der persönliche Strafausschließungsgrund des § 206 Abs 4 StGB zugutekommt.