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Keine strafbare Handlung iS des § 1328 ABGB bei Vorliegen eines persönlichen Strafausschließungsgrunds

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 45 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 1328 ABGB, § 206 Abs 4 StGB

Die Tatbestandsvoraussetzung der strafbaren Handlung in § 1328 ABGB ist nicht erfüllt, wenn dem Täter der persönliche Strafausschließungsgrund des § 206 Abs 4 StGB zugutekommt.

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