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Räumung von zur ehelichen Errungenschaft gehörenden Wohnungen im Aufteilungsverfahren durchzusetzen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 651 Heft 10 v. 1.10.2018

§ 81 EheG, § 82 EheG, § 83 EheG, § 51 ZPO

Nicht nur der die Ehewohnung betreffende Räumungsanspruch unterfällt dem Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG, sondern auch der Anspruch auf Räumung einer sonstigen zur ehelichen Errungenschaft gehörenden Wohnung (Ablehnung von OGH 8 Ob 91/12h).

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