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Nachweis mangelnder Kausalität des Mitfahrens bei einer Schwarzfahrt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 592 Heft 9 v. 1.9.2017

§ 1301 ABGB, § 1302 ABGB

Das Mitfahren bei einer Schwarzfahrt ist kein haftungsbegründender Beitrag zu dieser und dem daraus resultierenden Schaden im Sinne der §§ 1301, 1302 ABGB, wenn der Mitfahrende nachweist, dass die Schwarzfahrt und der Schaden auch ohne seine Beteiligung eingetreten wären.

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