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Aufteilungsverfahren: keine „Ehewohnung“ durch bloße Widmung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 575 Heft 9 v. 1.9.2017

§ 81 Abs 2 EheG, § 82 Abs 2 EheG, § 87 Abs 1 EheG

Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an.

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