In seiner Untersuchung der Haftung des Schiedsrichters analysiert Leitner das schiedsrichterliche Haftungsprivileg ausgehend von drei Anknüpfungspunkten: § 594 Abs 4 ZPO, dem Amtshaftungsgesetz und allgemeinen Grundsätzen der Vertragshaftung aus dem Schiedsrichtervertrag.