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Vermögensschaden bei qualifiziertem Amtsmissbrauch

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 473 Heft 7 v. 1.7.2017

§ 302 Abs 2 S 2 StGB

Als (iS des § 302 Abs 2 S 2 StGB) tatbestandsmäßige Vermögensschäden sind nur solche anzusehen, die unmittelbar durch den Befugnisfehlgebrauch (§ 302 Abs 1 StGB) entstanden sind.

In concreto trifft dies auf den gerade durch die missbräuchliche Ausgabe von Parkklebern bewirkten, nicht aber auf (erst) infolge späterer (rechtswidriger Inanspruchnahme von Parkflächen unter) Verwendung des durch die Tat erlangten Parkklebers hervorgerufenen Abgabenausfall zu. Die rechtliche Annahme eines (iS des § 302 Abs 2 S 2 StGB) tatbestandsmäßigen Vermögensschadens hängt weder davon ab, ob der Empfänger des jeweiligen Parkklebers Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 4 StVO gehabt hätte, noch davon, ob er (gesetzt diesen Fall) eine solche auch rite beantragt haben würde.

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