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Keine Verfassungswidrigkeit von § 3 VbVG

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofProf. Dr. Marianne Johanna HilfJBl 2017, 367 Heft 6 v. 1.6.2017

Art 7 Abs 1 B-VG, Art 6 Abs 1 EMRK, § 3 VbVG

§ 3 VbVG, BGBl I 151/2005 idF BGBl I 112/2007, (Bestimmungen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Verbandes für Straftaten seiner Entscheidungsträger bzw Mitarbeiter) verstößt nicht gegen das Sachlichkeitsgebot und das Recht auf ein faires Verfahren.

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