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Anforderungen an die Feststellungen zu neuen psychoaktiven Substanzen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 338 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 4 Abs 1 NPSG

Eine Unterstellung eines Sachverhalts unter § 4 Abs 1 NPSG setzt Feststellungen voraus, die eine eindeutige Zuordnung des inkriminierten Stoffes zu einer der von § 1 der erwähnten VO umfassten Substanzen ermöglichen.

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