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Operation durch Wahlarzt ohne Berufssitz: kein Anspruch auf Kostenersatz

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 261 Heft 4 v. 1.4.2017

§ 45 Abs 4 ÄrzteG, § 59 B-KUVG

Der Kostenersatzanspruch für die Leistung eines Wahlarztes ist auch daran gebunden hat, dass dieser nach dem ÄrzteG zulässigerweise als Wahlarzt tätig sein kann. Eine infolge Verstoß gegen § 45 Abs 4 ÄrzteG (Verbot der freiberuflichen Ausübung des ärztlichen Berufes ohne bestimmten Berufssitz) unzulässig erfolgte ärztliche Behandlung

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