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Erhaltungspflicht des Vermieters für Hausbrieffachanlage samt den einzelnen Brieffächern

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 261 Heft 4 v. 1.4.2017

§ 3 Abs 2 MRG

Die Hausbrieffachanlage samt den einzelnen Brieffächern ist funktional als allgemeiner Teil und – für die Mieter freilich unverzichtbare – Gemeinschaftsanlage zu werten, die in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt (§ 3 Abs 2 Z 1 und 3 MRG).

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