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Keine Zulassung eines Rechtsanwaltsanwärters mit „kleiner Legitimationsurkunde“ als vorläufig Bevollmächtigter bei Anwaltszwang: Rechtsmittel gegen Säumnisentscheidung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 260 Heft 4 v. 1.4.2017

§ 38 ZPO, § 519 Abs 1 ZPO

Der Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem etwa eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, ist weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpfbar; und zwar auch dann nicht, wenn er in das Berufungsurteil aufgenommen wurde.

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