Amtshaftung für Gesetzesvorbereitung durch Verwaltungsorgane*)*)Ich möchte mich bei Herrn Univ.-Prof. i. R. Dr. DDr. h. c. Helmut Koziol und bei Herrn Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner herzlich für die kritische Begutachtung dieses Beitrags, und viele hilfreiche Anmerkungen bedanken. Die Idee zur Behandlung des Themas geht auf die Teilnahme an einem Seminar bei Herrn Univ.[#####]Prof. Dr. Ewald Wiederin zurück, dem ich für kritische Diskussion zu danken habe.
AufsätzeMag. David MessnerJBl 2017, 205 Heft 4 v. 1.4.2017