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Einmaligkeitswirkung eines negativen Versäumungsurteils (Rechtsprechungsänderung)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 190 Heft 3 v. 1.3.2017

§ 396 ZPO, § 411 ZPO, § 442 ZPO

Auch einem negativen Versäumungsurteil kommt Einmaligkeitswirkung zu (Ablehnung von OGH 3 Ob 219/11v = JBl 2012, 464). § 411 ZPO unterscheidet nicht zwischen einzelnen Urteilsarten, sodass allen Urteilen Rechtskraftwirkung und damit Einmaligkeitswirkung zukommt.

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