§ 106 Abs 2 ZPO, § 293 Abs 2 ZPO, § 13 Abs 1 ZustG, Art 10 EuZustVO
Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wirksam an einem anderen Ort als der im Zustellersuchen angeführten Adresse des Empfängers zugestellt werden kann, ist das Recht des Zustellstaates maßgebend.