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Ersatz von Trauerschmerzen der Eltern infolge Totgeburt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 106 Heft 2 v. 1.2.2017

§ 1325 ABGB

Ein totgeborenes Kind ist jedenfalls in den letzten Wochen vor dem errechneten Geburtstermin für beide Elternteile „Angehöriger“ und Teil der „Kernfamilie“; sowohl bei der werdenden Mutter als auch beim werdenden Vater ist eine intensive Gefühlsbindung zu vermuten. Das Gegenteil hätte der Schädiger zu beweisen.

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