§ 178 ABGB, § 207 ABGB, § 2 Abs 1 AußStrG
Die Ansicht, dass die Bestellung eines Abwesenheitskurators in einem Verfahren zur Prüfung des § 178 ABGB „bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, zu deren Eltern der Kontakt nicht hergestellt werden kann, nicht erforderlich“ ist, entbehrt einer gesetzlichen Grundlage.