Das Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot) findet sich ab dem frühen 19. Jahrhundert im österreichischen Strafverfahrensrecht. Seit jeher war in Lehre und Rsp jedoch umstritten, ob das Verschlechterungsverbot nur eine strengere Strafe oder auch eine strengere rechtliche Beurteilung der Tat umfasst. Der folgende Beitrag versucht, diese Problematik seit ihrem Beginn zu beleuchten und eine sachgerechte Lösung zu finden.