Im Schadenersatzrecht kommt es regelmäßig auf die Erkenntnismöglichkeiten des Schädigers im Zeitpunkt seiner Handlungsdisposition an. Seine Verantwortung ist daher aus einer Ex-ante-Perspektive zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für die Zurechnungsgründe der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens. Tatsächlich urteilen die Gerichte aber nach Eintritt des Schadensfalls. Sozialwissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Menschen sobald sie wissen, zu welchen Folgen ein bestimmtes Ereignis geführt hat, zwei Faktoren überbewerten: die Wahrscheinlichkeit, mit der das Ereignis zu diesem Ergebnis führen musste, und die Fähigkeit der damaligen Entscheidungsträger, diesen Ausgang vorauszusehen. Dies wird als Rückschaufehler bezeichnet. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Auswirkungen des Rückschaufehlers bei der schadenersatzrechtlichen Urteilsfindung auseinander und entwickelt Strategien zur Fehlervermeidung und -korrektur.