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Beteiligung an terroristischer Vereinigung im Ausland und inländische Gerichtsbarkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteAss.-Prof. Dr. Nina Marlene SchallmoserJBl 2017, 809 Heft 12 v. 1.12.2017

§ 64 Abs 1 Z 9 lit b StGB, § 278b StGB

Der Schutzbereich des § 278b StGB ist nicht auf den Gemeinschaftsfrieden in Österreich beschränkt.

Gemäß § 64 Abs 1 Z 9 lit b StGB gelten die österreichischen Strafgesetze unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts unter anderem für im Ausland begangene Taten nach § 278b StGB, wenn der Täter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

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