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Privatstiftung und Motivirrtum

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Maximilian BrunnerJBl 2017, 768 Heft 12 v. 1.12.2017

Privatstiftungen beruhen auf einer konstituierenden Willenserklärung ihres Stifters – der sogenannten Stiftungserklärung. Die Abgabe dieser Erklärung führt zur Firmenbucheintragung und Entstehung der Stiftung. Aufgrund ihres Charakters als Willenserklärung kann die Stiftungserklärung dieselben Probleme aufwerfen, die generell für Rechtsgeschäfte typisch sind. So kann etwa die Willensbildung des Stifters mangelhaft sein, weil er bei Abgabe seiner Erklärung über den Beweggrund der Stiftungsgründung irrte. Weil das allgemeine Zivilrecht unter gewissen Voraussetzungen die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Motivirrtums zulässt, stellt sich die Frage, ob das auch für die Stiftungserklärung gilt. Diesem Thema widmet sich der vorliegende Beitrag. Er untersucht die Frage, ob die Stiftungserklärung einer bereits im Firmenbuch registrierten Privatstiftung angefochten werden kann, wenn der Stifter über das Motiv zur Stiftungsgründung irrte. Dabei werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Irrtumsanfechtung sowohl aus zivilrechtlicher als auch aus stiftungsrechtlicher Perspektive beleuchtet.

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