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Sinngemäße Anwendung der Anerbengesetze im Pflichtteilsprozess nach Übergabe eines Erbhofs unter Lebenden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 751 Heft 11 v. 1.11.2017

§ 25 TirHöfeG

Die in den Anerbengesetzen, so auch in § 25 TirHöfeG, verankerten Bestimmungen über die Nachtragserbteilung haben nach Übergabe eines Erbhofs unter Lebenden im Pflichtteilsprozess des weichenden Noterben sinngemäße Anwendung zu finden.

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