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Versuch und vorsätzliche schwere Körperverletzung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 677 Heft 10 v. 1.10.2017

§ 15 Abs 1 StGB, § 84 Abs 4 StGB

Davon, dass Versuch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 84 Abs 4 StGB bereits begrifflich ausgeschlossen sei, kann zufolge der – mit dem StRÄG 2015 erfolgten – Neuformulierung des Qualifikationstatbestands keine Rede sein.

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