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Gewährleistung bei sukzessivem Abverkauf von Altbau-Eigentumswohnungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 586 Heft 9 v. 1.9.2016

§ 922 Abs 1 ABGB, § 933 Abs 1 ABGB, § 37 Abs 4 WEG

Zweck des § 37 Abs 4 WEG ist es, die Übervorteilung des (einzelnen) Wohnungseigentumsbewerbers, der oft rechtlich unerfahren ist und die Problematik des Wohnungseigentums an einem Gebäude, das hohen Instandsetzungsaufwand erfordert, nicht abzuschätzen vermag, zu verhindern.

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