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Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 462 Heft 7 v. 1.7.2016

§ 611 Abs 2 Z 2 ZPO, § 611 Abs 8 ZPO

Der Aufhebungsgrund des § 611 Abs 2 Z 2 ZPO wird nur verwirklicht, wenn die Gehörverletzung im staatlichen Verfahren mit Nichtigkeit zu ahnden wäre oder wenn der Gehörentzug einem Nichtigkeitsgrund wertungsmäßig zumindest nahekommt.

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