§ 1295 ABGB, § 1304 ABGB, § 28 MaklerG
Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers als Fachmann auf dem Gebiet des Versicherungswesens ist es, seinem Auftraggeber mit Hilfe seiner Kenntnisse und Erfahrungen den bestmöglichen, Bedarf und Notwendigkeit entsprechenden Versicherungsschutz zu verschaffen.