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Nachvertragliche Aufklärungspflicht des Versicherungsmaklers über Judikaturänderung (zu Schadenersatz wegen „wrongful birth“)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 382 Heft 6 v. 1.6.2016

§ 1295 ABGB, § 1304 ABGB, § 28 MaklerG

Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers als Fachmann auf dem Gebiet des Versicherungswesens ist es, seinem Auftraggeber mit Hilfe seiner Kenntnisse und Erfahrungen den bestmöglichen, Bedarf und Notwendigkeit entsprechenden Versicherungsschutz zu verschaffen.

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