Bei der Anwendung des § 924 ABGB kann es aufgrund der Charakteristika des Werkvertrages Konstellationen geben, die durch eine Beweislastumkehr nicht befriedigend gelöst werden können. Auf den ersten Blick könnten bereits Zweifel in Hinblick auf die Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-RL und den erweiterten Anwendungsbereich im nationalen Recht entstehen. Besonderer Beachtung bedürfen die Unterschiede zwischen Kauf- und Werkverträgen hinsichtlich der möglichen Zeiträume des Auftretens und der möglichen Verursacher des Mangels sowie die genaue Abgrenzung des Anwendungsbereichs des § 924 ABGB. Im Folgenden sollen die sich in diesem Zusammenhang stellenden Probleme aufgezeigt werden.