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Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots, das in einem echten Vertrag zugunsten Dritter vereinbart wurde

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 781 Heft 12 v. 1.12.2016

§ 26 GBG, § 31 GBG, § 364c ABGB

Die ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB einräumende Grundbuchsurkunde muss weder einen Rechtsgrund iS des § 26 Abs 2 GBG noch ein Motiv enthalten.

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