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Stellplatz für einspuriges Kfz als Abstellplatz iS des § 2 Abs 2 WEG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 734 Heft 11 v. 1.11.2016

§ 2 Abs 2 WEG

Bei einem Abstellplatz iS des § 2 Abs 2 WEG muss es sich nicht um einen Stellplatz für mehrspurige Kfz handeln; eine den sonstigen Kriterien des WEG entsprechende Abstellfläche ist so lange als wohnungseigentumstauglich anzusehen, als darauf zumindest ein einspuriges Kfz geparkt werden kann.

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