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Inlandsunfall mit ausländischer Beteiligung: 4. KH-RL und 6. KH-RL unanwendbar (Rechtsprechungsänderung)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 726 Heft 11 v. 1.11.2016

§ 62 Abs 1 KFG, § 226 ZPO, § 405 ZPO

Bei einem Inlandsunfall mit ausländischer Beteiligung kommen die 4. KH-RL (2000/26/EG) und die 6. KH-RL (2009/103/EG) nicht zum Tragen (anders noch OGH 7 Ob 48/11a = SZ 2011/119).

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