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Verzugszinsen in Kostenvorschussfällen

AufsätzeMag. Thomas Lindenbauer*)*)Der Autor bedankt sich insbesondere bei Univ.-Prof. Dr. Georg Graf sowie Sen. Sc. Mag. Natascha Brandstätter für die äußerste wertvolle Unterstützung bei der Veröffentlichung dieses Aufsatzes.JBl 2016, 702 Heft 11 v. 1.11.2016

Ist es zulässig, dass Schadenersatz zugesprochen wird, obwohl gar kein ersatzfähiger Schaden entstanden sein kann? Diese Frage stellt sich insbesondere in Gewährleistungsfällen, in denen neben dem Deckungskapital zur Verbesserung einer mangelhaften Sache auch Verzugszinsen begehrt werden.

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