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Keine Verdinglichung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zwischen Witwe und deren Stiefkind

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Alexander MüllerJBl 2016, 653 Heft 10 v. 1.10.2016

§ 364c ABGB

Stiefkinder, soferne sie nicht unter den Pflegekindbegriff fallen, zählen weiterhin mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen. Dies gilt vice versa auch für die vom Verbot laut Einantwortungsbeschluss begünstigte Witwe als Stiefmutter des hiermit belasteten Liegenschaftseigentümers.

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