Art 11 Abs 2 EMRK, § 12 VerG 2002, § 78 StGB
Die Nichtgestattung der Gründung eines Vereins für Sterbehilfe wegen Verfolgung eines strafgesetzwidrigen Zwecks verletzt den Erstbeschwerdeführer nicht in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten.