Die „Österreichische Verwaltungslehre“ präsentiert sich in ihrer dritten Auflage nicht nur in aktualisierter und überarbeiteter, sondern auch in substantiell veränderter Form. Das Buch gliedert sich wohl nach wie vor in neun als Teile bezeichnete Kapitel, doch sind deren drei gegenüber der Vorauflage durch von anderen als den bisherigen Autoren verfasste Beiträge ersetzt worden: An die Stelle des von Franz Strehl verfassten Kapitels über „Die Arbeitsweise der Verwaltung“ ist der von Eduard Pesendorfer und Wolfgang Steiner stammende Text über „Das Verwaltungshandeln“ getreten; Heinrich Neissers Ausführungen über „Die Kontrolle der Verwaltung“ sind durch einen mit „Kontrolle“ überschriebenen Beitrag aus der Feder von Peter Pollak ersetzt worden, und anstelle des von Harald Dossi und Wolf-Dieter Grussmann beigesteuerten Kapitels über „Die Europäisierung der Verwaltung“ findet sich nunmehr ein Text von Iris Eisenberger und Wolfgang Urbantschitsch über „Europäische Verwaltungszusammenarbeit dargestellt am Beispiel des Energierechts“. Zudem konnte Johanna Weilguni als Mitarbeiterin für den von Peter Oberndorfer verfassten zentralen ersten Beitrag „Die Verwaltung im politisch-gesellschaftlichen Umfeld“ gewonnen werden, und Stefan Leo Frank ist als Koautor des von Gerhart Holzinger verfassten Beitrags „Die Organisation der Verwaltung“ zum Autorenteam dazugestoßen. Zudem hat Manfred Claus Lödl seinen Beitrag von „Die Finanz- und Sachmittel der Verwaltung“ in „Haushaltsverwaltung“ umbenannt.