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Aussetzung des Verfahrens, kein verfahrensleitender Beschluss / Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2015, 468 Heft 7 v. 1.7.2015

VwGG § 25a

Das Revisionsmodell soll sich nach der Absicht des (Verfassungs-)Gesetzgebers an der Revision nach den §§ 500 ff ZPO orientieren. Für die Auslegung des Begriffes „verfahrensleitender Beschluss“ kann somit auf die in der Zivilprozesslehre und höchstgerichtlichen zivilgerichtlichen Rsp entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden.

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