Der Ermittlungsnotstand fungierte als rekurrentes Schlagwort, das die Einführung und Gestaltung von Kronzeugenregelungen für gewisse Kriminalitätsbereiche entscheidend bestimmte. Die „Notstandslogik“ gründet die Honorierung der Kooperation mit den Behörden allein auf pragmatische Überlegungen und entfernt sich damit von den allgemeinen Relevanzparametern des positiven Nachtatverhaltens. Der vorliegende Beitrag betont die Notwendigkeit einer Neugestaltung der Kronzeugenregelungen iS einer Annäherung an jene Mindeststandards des positiven Nachtatverhaltens, die für die Alltagskriminalität gelten. Auf diese Weise soll jeder Strafnachlass auf die friedensstiftende Wirkung einer Verantwortungsübernahme des Täters zurückzuführen sein und die strafrechtliche Rationalität des Nachtatverhaltens in der Rechtsfolgenbestimmung gewährleistet werden.