ABGB § 1041, ZPO § 273
Dem Bestandnehmer steht bei Verletzung des bedungenen Gebrauchs, worunter auch das Konkurrenzverbot zu subsumieren ist, nur das Begehren auf Erfüllung, Zinsminderung, vorzeitiger Auflösung und – bei Verschulden
ABGB § 1041, ZPO § 273
Dem Bestandnehmer steht bei Verletzung des bedungenen Gebrauchs, worunter auch das Konkurrenzverbot zu subsumieren ist, nur das Begehren auf Erfüllung, Zinsminderung, vorzeitiger Auflösung und – bei Verschulden