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Kein Verwendungsanspruch des Bestandnehmers gegen den Bestandgeber bei Verletzung eines mietvertraglichen Konkurrenzschutzes

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. i. R. Dr. Ferdinand KerschnerJBl 2015, 310 Heft 5 v. 1.5.2015

ABGB § 1041, ZPO § 273

Dem Bestandnehmer steht bei Verletzung des bedungenen Gebrauchs, worunter auch das Konkurrenzverbot zu subsumieren ist, nur das Begehren auf Erfüllung, Zinsminderung, vorzeitiger Auflösung und – bei Verschulden

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