Seit der sogenannten „Ausschaltung“ des VfGH im Jahr 1933 ist die öffentlich-rechtliche Zunft in Bezug auf den normativen Schutz des Hüters der österreichischen Bundesverfassung sensibilisiert. Nach einem kurzen historischen Abriss und einigen Überlegungen zur Geltung verfassungswidriger Gesetze wird der Schutz der Gesetzesprüfungskompetenz des VfGH de constitutione lata analysiert. Den Schluss bilden rechtspolitische Ausführungen zur effektiven Absicherung dieser wichtigsten verfassungsgerichtlichen Kompetenz.