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Arzthaftung: Schutzzweck des Behandlungsvertrags über pränatale Diagnostik

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 185 Heft 3 v. 1.3.2015

ABGB § 1295 Abs 1

Wirtschaftliche Belastungen aufgrund einer medizinischen Fehlleistung können nur dann schadenersatzrechtlich ersatzfähig sein, wenn der Schutz vor solchen Belastungen zum Schutzzweck der verletzten vertraglichen Arztpflicht gehörte. Die Schutzpflicht endet jedenfalls an der Grenze objektiver Voraussehbarkeit einer Gefährdung der Interessen des Vertragspartners des Arztes bzw der Klinik.

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