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Erb- und gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge im öffentlichen Wirtschaftsrecht

AufsätzeDr. Georg GrannerJBl 2015, 157 Heft 3 v. 1.3.2015

Im nachfolgenden Beitrag werden Überlegungen zur Bedeutung der erb- und gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge für das öffentliche Wirtschaftsrecht angestellt. Zu diesem Zweck soll zunächst ein Überblick über öffentlich-rechtliche Nachfolgeanordnungen im Regelungskreis der erb- und gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge geboten werden. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die anschließende Frage, inwieweit Nachfolge in öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage auf privatrechtliche Gesamtrechtsnachfolge gestützt werden kann. 1)1)Maßgebliche Überlegungen in der vorliegenden Untersuchung wurzeln im Dissertationsprojekt des Autors, das mittlerweile als Fachbuch im Jan Sramek Verlag veröffentlicht worden ist. Siehe Granner, Dingliche Wirkung öffentlicher Rechte und Pflichten – Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht (2014).

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