Im nachfolgenden Beitrag werden Überlegungen zur Bedeutung der erb- und gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge für das öffentliche Wirtschaftsrecht angestellt. Zu diesem Zweck soll zunächst ein Überblick über öffentlich-rechtliche Nachfolgeanordnungen im Regelungskreis der erb- und gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge geboten werden. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die anschließende Frage, inwieweit Nachfolge in öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage auf privatrechtliche Gesamtrechtsnachfolge gestützt werden kann. 1)