Mit BGBl I 92/2014 wurden die ausführenden einfachgesetzlichen Regelungen zu der im Jahr 2013 eingeführten sogenannten „Gesetzesbeschwerde“ erlassen. Das Instrument ermöglicht die Einbringung eines Parteiantrags auf Normenkontrolle aus Anlass eines Rechtsmittels gegen die erstinstanzliche Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes. Damit stellen sich jedoch zahlreiche Rechtsfragen, auf die im vorliegenden Beitrag näher eingegangen wird. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, unter welchen Voraussetzungen davon gesprochen werden kann, dass ein Antrag an den VfGH auf Normprüfung „aus Anlass eines Rechtsmittels“ erfolgt.