Nicht mehr annähernd vierzig Jahre wie vom ersten Band von Faschings Großkommentar zu JN und ZPO samt den jeweiligen Einführungsgesetzen bis zu seiner 2. Auflage (2000), sondern etwa nur 13 Jahre dauerte es nach dieser bis zum anzuzeigenden Erscheinen in 3. Auflage im Jahr 2013. Ungeachtet des Umstands, dass der Band das Brüsseler Übereinkommen/Luganer Übereinkommen (EuGVÜ/LGVÜ) nicht mehr enthält, hat der Gesamtumfang des Werks (an Seitenzahl sowie Buchgröße, damit auch das Gewicht) noch bedeutend zugenommen. Beibehalten wurde auch nach dem Tod des ursprünglichen Herausgebers und Mitverfassers (vor Vollendung der 2. Auflage) die in Juristenkreisen und als Marken- und Gütezeichen bestens eingeführte Doppelbezeichnung als „Fasching/Konecny“. Letzterer hat als nunmehriger Alleinherausgeber auch die in der Vorauflage noch vom Altmeister bearbeiteten Teile (Kommentar zum EGJN mit Ausnahme von Art IX, Einleitung zum Gesamtwerk, Vorbemerkungen zur JN) übernommen.