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Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Störungen durch Nutzer einer im Eigentum einer Stadt stehenden Aussichtsplattform, an der Gemeingebrauch besteht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 42 Heft 1 v. 1.1.2015

ABGB § 287, ABGB § 354, ABGB § 364, ABGB § 472

Der Gemeingebrauch besteht nicht nur am „öffentlichen Gut“, sondern kann auch am Privateigentum begründet werden. Dabei ist zwischen öffentlich-rechtlichem Gemeingebrauch und privatrechtlichen Dienstbarkeiten zu unterscheiden.

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