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Grundrechtsverletzung und Aufhebung des Haftbeschlusses

RechtsprechungOrdentliche GerichteDr. Stephanie ÖnerJBl 2015, 805 Heft 12 v. 1.12.2015

StGB § 278b, StPO § 173, GRBG § 7 Abs 1

Setzt das OLG im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung (§ 87 Abs 1 StPO) die Untersuchungshaft fort, muss es selbst Sachverhaltsannahmen zum dringenden Tatverdacht treffen, welche die rechtliche Beurteilung ermöglichen, ob durch die solcherart als sehr wahrscheinlich angenommenen Tatsachen – objektiv wie subjektiv – eine hafttragende strafbare Handlung begründet wird.

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