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IG-L: keine Ausnahme für Elektroautos

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2015, 738 Heft 11 v. 1.11.2015

IG-L § 14 Abs 2, IG-L § 30 Abs 1 Z 4, Sbg Westautobahn-GeschwindigkeitsbeschränkungsVO § 3 Abs 1

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) enthält für Elektroautos keine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen. § 3 der Sbg Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-VO, dessen Wortlaut Elektroautos mitumfasst, kann daher nicht dahin ausgelegt werden, dass Elektroautos nicht unter die Geschwindigkeitsbeschränkungen fallen.

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