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Verjährung eines Rückforderungsanspruchs aufgrund einer Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 712 Heft 11 v. 1.11.2015

ABGB § 1096, MRG § 27, KlGG § 5

Für Rückforderungsansprüche, die aus einer Zinsbefreiung (Zinsminderung) nach § 1096 ABGB resultieren, gilt analog den Bestimmungen des § 27 Abs 3 MRG und des § 5 Abs 4 KlGG die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren.

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