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Kein Anspruch des inhaftierten Ehegatten auf Ehegattenunterhalt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 704 Heft 11 v. 1.11.2015

ABGB § 94, EuUntVO Art 15, HUP 2007 Art 5

Der Unterhaltsschuldner ist während der Dauer der Haft des Unterhaltsberechtigten von seiner Unterhaltspflicht (hier: Ehegattenunterhalt) ganz oder zum Teil befreit, weil während dieser Zeit von dritter Seite ohne Vorschussabsicht ganz oder teilweise für den Unterhalt gesorgt wird.

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